Eilantrag der AfD-Fraktion beim Verfassungsgerichtshof zur Wahlteilnahme von minderjährigen Jugendlichen
Aufgrund der im April stattfindenden Oberbürgermeister-, Bürgermeister- und Landratswahlen hat die AfD-Landtagsfraktion einen Eilantrag zur Wahlteilnahme von minderjährigen Jugendlichen beim Verfassungsgerichtshof eingereicht. Im Juli 2017 hatte die AfD-Fraktion eine Normenkontrollklage gegen das Jugendwahlrecht beim Verfassungsgerichtshof angestrengt. Dazu sagt Olaf Kießling, stellvertretender AfD-Fraktionsvorsitzender: „Der Eilantrag dient dazu, eine aus unserer Sicht verfassungswidrige Teilnahme von minderjährigen Jugendlichen …
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